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Kettengehänge passend zur Last auswählen

Ein Kettengehänge – auch Anschlagkette, Krankette oder Krangehänge genannt – verbindet die Anschlagpunkte einer Last mit dem Kranhaken oder einem anderen Tragmittel. Entscheidend sind nicht nur das Gewicht der Last, sondern auch Anzahl und Lage der Anschlagpunkte, der Neigungswinkel der Stränge, die Nutzlänge und die gewählten Endbeschläge.

Im Shop finden Sie fertig konfigurierbare Gehänge in Güteklasse 8 (GK8) und Güteklasse 10 (GK10). Sonderlängen, abweichende Endbeschläge und weitere Ausführungen können wir auf Anfrage zusammenstellen.

Welches Kettengehänge passt?

  • 1-Strang-Kettengehänge: für Lasten mit einem geeigneten Anschlagpunkt beziehungsweise für den geraden Zug.
  • 2-Strang-Kettengehänge: für Lasten mit zwei Anschlagpunkten. Die zulässige Tragfähigkeit hängt wesentlich vom Neigungswinkel ab.
  • 3-Strang-Kettengehänge: für geeignete Lasten mit drei Anschlagpunkten und einer definierten Lastverteilung.
  • 4-Strang-Kettengehänge: für Lasten mit vier geeigneten Anschlagpunkten. Die Normtabellen führen drei- und viersträngige Gehänge gemeinsam; ein vierter Strang erhöht die ausgewiesene Nenntragfähigkeit deshalb nicht automatisch.

Fünf Angaben bestimmen die richtige Ausführung

  1. Lastgewicht und Tragfähigkeit: Das Gewicht der Last muss einschließlich möglicher Zusatzlasten sicher unterhalb der zulässigen Tragfähigkeit des kompletten Gehänges liegen.
  2. Anzahl und Lage der Anschlagpunkte: Nur tragfähige, für die Belastungsrichtung geeignete Anschlagpunkte verwenden. Bei ungleicher Lastverteilung dürfen nicht ohne Weiteres alle Stränge als gleichmäßig tragend angesetzt werden.
  3. Neigungswinkel β: Mit größerem Winkel zur Senkrechten steigt die Kraft im einzelnen Strang. Die Tragfähigkeitstabellen unterscheiden deshalb die Bereiche 0–45° und über 45–60°. Neigungswinkel über 60° sind unzulässig.
  4. Nutzlänge: Sie bestimmt die Einbauhöhe und beeinflusst den erreichbaren Neigungswinkel. Die genaue Messdefinition und die auswählbaren Längen stehen am jeweiligen Produkt.
  5. Endbeschläge: Zur Auswahl stehen je nach Produkt beispielsweise Gabelkopf-, Ösen-, Sicherheits-, Wirbel- oder Gießereilasthaken sowie Aufhängeringe. Optional erhältliche Verkürzer ermöglichen die Anpassung einzelner Stränge.

Güteklasse 8 und Güteklasse 10

GK8 ist die klassische Ausführung für viele industrielle Hebeaufgaben. GK10 ermöglicht bei vergleichbarer Kettenabmessung eine höhere Tragfähigkeit beziehungsweise bei gleicher Tragfähigkeit eine leichtere Ausführung. Die Güteklassen dürfen nur mit zueinander passenden Komponenten kombiniert werden. Verwenden Sie stets die Kennzeichnung und Tragfähigkeit des vollständig konfektionierten Gehänges.

Qualität, Normen und Dokumentation

Bei den angebotenen GK8-Gehängen entsprechen die Rundstahlketten DIN EN 818-2 und die verwendeten Beschlagteile DIN EN 1677. Die Tragfähigkeitsangaben richten sich nach DIN EN 818-4. Jedes von SHT konfektionierte Kettengehänge erhält eine eindeutige Nummer und eine Kettenkarteikarte.

Für die üblichen GK8-Ausführungen gelten die angegebenen Tragfähigkeiten bei Temperaturen von –40 °C bis +200 °C zu 100 %. Oberhalb davon sind die in der Produktinformation genannten Reduktionsfaktoren zu beachten. Für Sondergüten und besondere Umgebungsbedingungen gelten die jeweiligen Herstellerangaben.

Sichere Verwendung und wiederkehrende Prüfung

Vor jedem Einsatz sind Kennzeichnung, Kettenglieder, Aufhängeglied, Verbindungsteile, Verkürzer und Haken auf offensichtliche Schäden oder Verformungen zu kontrollieren. Ketten dürfen nicht geknotet oder verdreht und Haken nicht unzulässig seitlich oder an der Spitze belastet werden. Scharfe Kanten, Stoßbelastungen, asymmetrische Lastverteilung und hohe Temperaturen können die zulässige Tragfähigkeit reduzieren.

Die Prüffrist legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung und der Einsatzbedingungen fest. Die DGUV Regel 109-017 nennt für Lastaufnahme- und Anschlagmittel eine wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person in Abständen von längstens einem Jahr; bei Rundstahlketten ist zusätzlich in Abständen von längstens drei Jahren eine zerstörungsfreie Prüfung auf Rissfreiheit vorgesehen. Bei hoher Beanspruchung, Verschleiß, Korrosion oder Hitze können kürzere Fristen erforderlich sein.

Beratung, Prüfung und Sonderausführungen

Sie benötigen Unterstützung bei Tragfähigkeit, Anschlagwinkel, Nutzlänge oder Hakenauswahl? SHT berät Sie, konfektioniert Sonderausführungen und bietet Prüf- und Reparaturservice. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 06:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 06:30 bis 12:00 Uhr unter 03681 / 454266-20 oder über das Kontaktformular.