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Rollklemme oder Trägerklemme richtig auswählen

Beide Produktarten werden am unteren Flansch eines geeigneten Stahlträgers befestigt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Die Rollklemme verbindet die Klemmung mit einem Fahrwerk; die STK-Trägerklemme bleibt ortsfest. Tragfähigkeit und Flanschbreite müssen immer zur konkreten Baugröße gehören.

RK-Rollklemme für verfahrbare Hebezeuge

Die RK-Rollklemme trägt ein geeignetes Hebezeug und kann entlang des Trägers bewegt werden. Angeboten werden 500, 1.000, 2.000, 3.000 und 5.000 kg Tragfähigkeit. Je nach Baugröße liegen die zulässigen Trägerflanschbreiten zwischen 64 und 305 mm.

STK-Trägerklemme für den festen Aufhängepunkt

Die STK-Trägerklemme wird ortsfest am Träger montiert. Die Baureihe umfasst 1.000 bis 10.000 kg; die modellabhängigen Flanschbreiten reichen von 75 bis 320 mm. Sie darf nicht wie ein Fahrwerk entlang des Trägers bewegt werden.

Tragfähigkeit des gesamten Systems

Zur Last kommen Eigengewichte von Klemme, Fahrwerk, Hebezeug und gegebenenfalls weiteren Komponenten. Die kleinste zulässige Tragfähigkeit innerhalb der gesamten Kette begrenzt den Einsatz. Auch der Stahlträger und seine Befestigung müssen die örtliche Last sicher aufnehmen können.

Flanschbreite und Profilgeometrie

Der Einstellbereich der Klemme ist kein pauschaler Eignungsnachweis für jedes HEA-, HEB- oder IPE-Profil. Flanschdicke, Neigung, Oberflächenzustand, Profilform und Einbaulage müssen den Vorgaben der gewählten Baugröße entsprechen.

Ortsfest oder entlang des Trägers verfahrbar

Für einen festen Montagepunkt ist die STK vorgesehen. Wenn das Hebezeug horizontal positioniert werden soll, wird eine RK oder ein anderes geeignetes Fahrwerk benötigt. Fahrweg, Endanschläge, Kurvenradius, Stöße und Gefälle sind anlagenbezogen zu prüfen.

Montage und senkrechte Lastaufnahme

Klemme vollständig am vorgesehenen Flansch ansetzen, auf die korrekte Breite einstellen und nach Betriebsanleitung sichern. Die Last kontrolliert und grundsätzlich senkrecht einleiten. Schrägzug, seitliche Belastung oder Verkanten sind nur zulässig, wenn sie für die konkrete Ausführung dokumentiert sind.

Kontrolle und wiederkehrende Prüfung

Vor der Verwendung sind Kennzeichnung, Spindel, Sicherung, Aufhängung und bei Rollklemmen zusätzlich Rollen sowie Lauf zu kontrollieren. DGUV Regel 109-017 nennt für wiederkehrende Prüfungen längstens ein Jahr; bei hoher Beanspruchung, Verschleiß oder Korrosion können kürzere Fristen erforderlich sein.

Welche Angaben benötigt SHT?

Bitte nennen Sie Lastgewicht, gewünschte Bauart, Trägerprofil, Flanschbreite und -dicke, Einbaulage, Laufweglänge, vorhandene Endanschläge sowie Typ und Eigengewicht des Hebezeugs. SHT berät unter 03681 / 454266-20 oder über das Kontaktformular.

SHT-Datenblatt für RK und STK · DGUV Regel 109-017