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Gabelstapler-Anbaugeräte für hängende Lasten auswählen
Ein Lastaufnahmemittel macht aus den Gabelzinken eine definierte Aufnahme für Haken oder andere Lasten. In dieser Kategorie finden Sie starre und teleskopierbare Lastarme für Gabelstapler, kompakte Stapler-Lasthaken und Teleskop-Lader. Das passende Gerät muss zur Last, zum benötigten Hakenabstand, zu den Gabelzinken und zur zulässigen Resttragfähigkeit des Staplers passen.
Bauarten im Überblick
| Bauart | Typischer Auswahlgrund |
|---|---|
| Lastarm Typ LA | starre Ausführung mit mehreren festen Hakenpositionen; verschiedene Grundlängen und Traglastklassen |
| Lastarm Typ LAT | teleskopierbare Ausführung mit sieben gesicherten Positionen für wechselnde Reichweiten |
| Lasthaken Typ LH-I und LH-II | kompakte Hakenaufnahme, wenn kein langer Lastarm benötigt wird |
| Teleskop-Lader KT, KT-K, KTH und KTH-K | weitere verstellbare Bauarten für anwendungsspezifische Reichweiten und Lastfälle |
Welche Angaben werden für die Auswahl benötigt?
- Last: Gewicht, Abmessungen, Schwerpunkt und geeigneter Anschlagpunkt.
- Reichweite: erforderlicher horizontaler Abstand zwischen Stapler und Lasthaken.
- Stapler: freigegebene Anbaugeräte, Gabelquerschnitt, Gabelabstand und Resttragfähigkeit.
- Anbaugerät: Eigengewicht und zulässige Traglast an der tatsächlich verwendeten Hakenposition.
- Arbeitsweg: Hubhöhe, Fahrweg, Bodenverhältnisse und möglicher Pendelraum der Last.
- Umgebung: Innen- oder Außeneinsatz, Feuchtigkeit, Korrosion und gewünschte Oberfläche.
Warum sinkt die zulässige Last mit zunehmender Ausladung?
Je weiter der Lasthaken vom Stapler entfernt ist, desto größer wird das auf den Stapler wirkende Lastmoment. Deshalb nennen die technischen Tabellen für jede Hakenposition eine eigene Traglast. Gleichzeitig reduziert das Eigengewicht des Anbaugeräts die verbleibende Tragfähigkeit des Gabelstaplers. Zulässig ist nur der Lastfall, der sowohl innerhalb der positionsabhängigen Traglast des Anbaugeräts als auch innerhalb der für die Kombination bestätigten Resttragfähigkeit und Standsicherheit des Staplers liegt.
Lastarm sicher am Gabelstapler befestigen
- Gabelzinken passend zum Anbaugerät einstellen und vollständig in die Einfahrtaschen einfahren.
- Kettensicherung wie vorgesehen am Stapler befestigen und gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern.
- Bei verstellbaren Geräten die gewünschte Position einstellen und den Steckbolzen vollständig sichern.
- Wirbellasthaken, Hakensicherung, Schweißnähte, Taschen und Sicherungskette sichtbar kontrollieren.
- Last zunächst bodennah anheben und Standsicherheit, Anschlag sowie Freigängigkeit kontrollieren.
Der Lastarm ist kein Personenaufnahmemittel. Personen dürfen sich nicht unter oder unmittelbar vor einer hängenden Last aufhalten.
Freigabe von Stapler und Anbaugerät
Nach § 23 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen Flurförderzeuge mit Anbaugeräten nur eingesetzt werden, wenn beide aufeinander abgestimmt sind. Vor der Verwendung muss die bestimmungsgemäße Befestigung geprüft werden; weder die Tragfähigkeit des Anbaugeräts noch die des Flurförderzeugs darf überschritten werden. Für das Verfahren hängender Lasten gelten zusätzlich die Vorgaben aus § 27 und die Herstellerunterlagen.
Oberflächen für unterschiedliche Einsatzbedingungen
Die Produktvarianten umfassen lackierte Ausführungen in RAL 2000, RAL 3000, RAL 5012, RAL 6011 und RAL 7005 sowie feuerverzinkte Ausführungen. Die Oberfläche ist nach Korrosionsbelastung, Reinigungsanforderung und betrieblicher Kennzeichnung auszuwählen. Eine Feuerverzinkung ersetzt keine Prüfung der Eignung für aggressive Medien.
Kontrolle und wiederkehrende Prüfung
Vor Arbeitsbeginn sind Stapler und Anbaugerät auf erkennbare Mängel zu kontrollieren. Nach § 37 der DGUV Vorschrift 68 müssen Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Herstellerangaben können zusätzliche oder kürzere Prüfungen erforderlich machen.
Häufige Fragen zu Lastaufnahmemitteln für Gabelstapler
Passt ein Lastarm an jeden Gabelstapler?
Nein. Einfahrtaschen, Gabelzinken, Befestigung, Tragfähigkeit und Standsicherheit müssen zusammenpassen. Die Kombination muss für den vorgesehenen Einsatz freigegeben sein.
Welche Tragfähigkeit zählt: Stapler oder Lastarm?
Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Maßgeblich ist der konkrete Lastfall innerhalb der Traglast des Anbaugeräts an der gewählten Position und der bestätigten Resttragfähigkeit des Staplers.
Was ist der Unterschied zwischen Lastarm LA und LAT?
Der Typ LA besitzt feste Hakenpositionen und wird in mehreren Längen und Traglastklassen angeboten. Der Typ LAT 25 ist teleskopierbar und deckt sieben gesicherte Hakenpositionen ab.
Darf mit einer hängenden Last gefahren werden?
Nur wenn der Hersteller oder Lieferer dies als bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen hat und die örtlichen Betriebsbedingungen dazu passen oder die Standsicherheit anderweitig fachlich nachgewiesen ist. Die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sind zu beachten.
Wie oft muss ein Stapler-Anbaugerät geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 68 nennt für Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte einen Höchstabstand von einem Jahr. Zusätzlich sind Kontrollen vor Arbeitsbeginn und gegebenenfalls kürzere Fristen nach Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben erforderlich.
Weitere Lastaufnahmemittel und Traversen
Für Lasten mit mehreren Anschlagpunkten oder größeren Breiten finden Sie weitere Lösungen unter Krantraversen und Lasttraversen. Bei unklarer Resttragfähigkeit, ungewöhnlicher Lastgeometrie oder besonderen Einsatzbedingungen sollte die Kombination vor der Bestellung technisch abgestimmt werden.