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Kranwaage auswählen: Wägebereich, Genauigkeit und Eichfähigkeit

Eine Kranwaage oder Hängewaage ermittelt die Masse einer frei hängenden Last. Für eine belastbare Auswahl reichen Traglast und Preis allein nicht aus: Entscheidend sind der tatsächlich benötigte Wägebereich, Teilungswert und Genauigkeit, die Ableseentfernung, Umgebungsbedingungen, Dokumentationsbedarf und die Frage, ob eine eichfähige beziehungsweise für den konkreten eichpflichtigen Zweck konformitätsbewertete Ausführung erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kranwaage und Dynamometer?

Eine Kranwaage wird zwischen Kranhaken und Last eingesetzt und zeigt üblicherweise einen Massewert an. Ein Dynamometer misst die im Kraftfluss wirkende Zugkraft und eignet sich – abhängig von Ausführung und Anzeigeeinheit – auch für Belastungsprüfungen oder Kraftmessungen. Im praktischen Einsatz überschneiden sich die Begriffe. Maßgeblich sind deshalb immer die technische Spezifikation, die zulässige Belastung und der vom Hersteller freigegebene Verwendungszweck des konkreten Geräts.

Welche Kranwaagen bietet SHT an?

Damit reicht das Sortiment insgesamt von 200 kg bis 120 t. Dieser Gesamtbereich verteilt sich auf verschiedene Baureihen; nicht jedes einzelne Modell deckt ihn vollständig ab.

Mechanische oder digitale Kranwaage?

Mechanische Kranwaagen kommen ohne Akku aus und ermöglichen das direkte Ablesen an einer Analogskala. Sie sind eine robuste Lösung, wenn keine Funkübertragung, Speicherung oder digitale Weiterverarbeitung benötigt wird. Digitale Kranwaagen bieten eine elektronische Anzeige und – je nach Modell und bestellter Ausstattung – Fernbedienung, Funkanzeige, Bluetooth, Speicher- oder Druckfunktionen. Solche Optionen gelten nicht automatisch für jede Variante.

Eichfähig, geeicht oder kalibriert – was ist der Unterschied?

Nicht jede Kranwaage ist eichfähig, und ein Kalibrierzertifikat ersetzt keine gesetzlich erforderliche Eichung beziehungsweise Konformitätsbewertung. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Sachverhalte:

  • Kalibriert: Die Messabweichung wird unter festgelegten Bedingungen gegenüber einem Referenzwert ermittelt und dokumentiert. Das unterstützt die Qualitätssicherung, schafft allein aber keine Zulässigkeit für einen eichpflichtigen Verwendungszweck.
  • Eichfähig: Diese im Handel gebräuchliche Bezeichnung meint eine dafür vorgesehene Geräteausführung. Ob das konkrete Gerät für den beabsichtigten Einsatz passend konformitätsbewertet ist, ergibt sich aus exakter Variante, Kennzeichnung und mitgelieferter Dokumentation.
  • Konformitätsbewertet beziehungsweise „geeicht“: Für gesetzlich geregelte Verwendungen muss das einzelne Messgerät die metrologischen Anforderungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sowie dokumentiert sein.

Wird die ermittelte Masse beispielsweise für geschäftliche Transaktionen oder die Berechnung eines Preises verwendet, sind die Vorgaben des gesetzlichen Messwesens zu beachten. Grundlage sind unter anderem die Mess- und Eichverordnung und für nichtselbsttätige Waagen die Richtlinie 2014/31/EU. Die aktuelle metrologische Kennzeichnung besteht bei entsprechend in Verkehr gebrachten Geräten aus CE-Kennzeichnung, zusätzlicher M-Kennzeichnung mit Jahresangabe und Kennnummer der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle. Das frühere schwarze M auf grünem Grund ist kein aktuelles allgemeines Erkennungszeichen für neue Waagen.

Bei der Ninja-Baureihe kennzeichnen die Produktvarianten M eine eichfähige und MRF eine eich- und druckerfähige Konfiguration. Bitte nennen Sie uns vor der Bestellung den genauen Verwendungszweck. Dann kann geprüft werden, welche Ausführung, Konformitätsbewertung und Dokumentation benötigt werden. Die Eichfrist ist nicht bei allen Waagen gleich; sie richtet sich nach Gerätetyp, Höchstlast und den einschlägigen Regelungen der MessEV. Eine pauschale Aussage „alle zwei bis drei Jahre“ wäre daher nicht zuverlässig.

Wie werden Wägebereich, Teilungswert und Genauigkeit gewählt?

Der maximale Wägebereich darf im Betrieb nicht überschritten werden. Berücksichtigen Sie die höchste zu erwartende Gesamtbelastung einschließlich aller in die Messung einbezogenen Komponenten. Gleichzeitig beeinflusst ein größerer Messbereich häufig die Auflösung. Für die Auswahl sind daher sowohl Höchstlast als auch kleinster sinnvoll abzulesender Gewichtsschritt und die geforderte Messgenauigkeit wichtig. Produktangaben wie Teilungswert, Genauigkeitsklasse oder Prozentangaben müssen immer auf das jeweilige Modell und den Messbereich bezogen werden.

Fernanzeige, Funk, Bluetooth oder Drucker?

Bei großer Ableseentfernung oder verdecktem Display kann eine Fernanzeige den Arbeitsablauf verbessern. Die Ninja-Baureihe bietet je nach Konfiguration Funk- und Druckoptionen; das V-Link Dynamometer kann je nach Ausstattung mit Bluetooth und kompatiblen Fernanzeigen arbeiten. Klären Sie vorab, ob Werte nur angezeigt oder auch gespeichert, übertragen beziehungsweise ausgedruckt werden sollen. Schnittstellen und Software müssen zur gewünschten Dokumentation passen.

Was gilt bei Außenbereich, Temperatur und ATEX?

Schutzart, zulässiger Temperaturbereich, Gehäusewerkstoff und Beständigkeit gegen Staub, Feuchtigkeit oder Korrosion unterscheiden sich je nach Baureihe. Blue Line und V-Link werden beispielsweise mit Schutzart IP67 beschrieben; daraus darf nicht auf alle Kranwaagen geschlossen werden. Für explosionsgefährdete Bereiche ist ausschließlich eine ausdrücklich für Zone, Gerätegruppe und Einsatzfall freigegebene ATEX-Ausführung zu verwenden. Eine allgemeine Kategorieangabe „ATEX möglich“ genügt nicht als Freigabe.

Kalibrierung, Eichfrist und wiederkehrende Prüfung

Kalibrierung, gesetzliche Eichfrist und sicherheitstechnische Prüfung sind getrennt zu betrachten. Ein Kalibrierzertifikat ist bei Blue Line und V-Link laut Produktbeschreibung Bestandteil des Lieferumfangs; bei anderen Geräten ist der Dokumentationsumfang modell- und auftragsabhängig zu klären. Für Arbeitsmittel sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand von Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und den Vorgaben des § 14 Betriebssicherheitsverordnung festzulegen. Eine pauschale Prüffrist für sämtliche Kranwaagen ist deshalb nicht seriös.

Häufige Fragen zu Kranwaagen

Sind alle Kranwaagen im Shop eichfähig?

Nein. Eichfähigkeit ist eine Eigenschaft ausdrücklich ausgewiesener Ausführungen. Im aktuellen Sortiment betrifft das insbesondere entsprechend bezeichnete M- und MRF-Konfigurationen der Ninja-Baureihe. Lassen Sie den konkreten Einsatzzweck vor der Bestellung prüfen.

Ist eine kalibrierte Kranwaage automatisch geeicht?

Nein. Eine Kalibrierung dokumentiert Messergebnisse beziehungsweise Abweichungen unter definierten Bedingungen. Sie ersetzt keine für den vorgesehenen rechtlich geregelten Einsatz erforderliche Konformitätsbewertung oder Eichung.

Welche Angaben benötigt SHT für eine Empfehlung?

Nennen Sie uns bitte minimale und maximale Last, gewünschte Auflösung, Einsatzort und Umgebungsbedingungen, Ableseentfernung, benötigte Funk- oder Dokumentationsfunktionen sowie den Zweck der Gewichtsermittlung. Besonders wichtig ist die Information, ob Messwerte für Abrechnung, Preisbildung oder einen anderen gesetzlich geregelten Zweck verwendet werden. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 06:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 06:30 bis 12:00 Uhr unter +49 3681 454266-20 oder über das Kontaktformular.