ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER SHT SUHLER HEBEZEUGTECHNIK GMBH

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

1.2. Alle Verkäufe, Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

1.3. Es gelten ausschließlich diese nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen; insbesondere Abweichungen. Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5. Aufträge sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen von uns schriftlich bestätigt werden.

1.6. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die beim Vertragsabschluß gültigen Incoterms.

1.7. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste, bzw. diejenigen, die in der Auftragsbestätigung/Rechnung festgelegt sind.

2.2. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung und inländischer Mehrwertsteuer.

2.3. Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus der Durchführung der Lieferung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Käufer, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten.

2.4. In den Fällen, in denen der Transport zu unseren Lasten geht, haften wir lediglich für das im Vertrag beschriebene Transportmittel. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erfolgt die Versendung nach unserem Ermessen und ohne Verpflichtung, die billigste Art der Versendung zu wählen.

2.5. Unsere Rechnungen sind zahlbar:

2.6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen.

2.7. Vom Fälligkeitstage an sind rückständige Beträge mit 2 % über dem Diskontsatz, mindestens jedoch mit 6 % zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Vertragsschadens behalten wir uns vor.

2.8. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2.9. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Käufers anzurechnen.

2.10. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

2.11. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

2.12. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3. LIEFERUNGS- UND ABNAHMEZEITEN

3.1. Der Liefertermin gilt nur als annähernd vereinbart. Er gilt vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung an und bezieht sich auf die Auslieferung der Ware ab Werk.

3.2. Bei Eintritt unvorhersehbarer Umstände, zu denen auch Streik und Aussperrung gehören, welche bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung. Wird die Leistung durch die vorgenannten Umstände unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferung frei.

3.3. Ist der Käufer länger als 30 Tage im Verzug der Annahme der Ware, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag ohne Anmahnung berechtigt. Außer Vergütung der Transport- und Nebenkosten und eventuell weitergehender Schadensersatzansprüche können wir nach Vertragsrücktritt einen Schaden von mindestens 30 % des Warenwertes geltend machen.

4. TEILLIEFERUNGEN

4.1. Teillieferungen durch uns sind zulässig.

5. GEFAHRÜBERGANG

5.1. Jede Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren dem Käufer zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks.

6. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht zu entdecken sind, können nur unverzüglich nach Entdeckung und unter sofortiger Einstellung der Benutzung, spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware gerügt werden.

6.2. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gehört, haften wir im Verkehr mit Kaufleuten ausschließlich wie folgt:

a. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder an den ursprünglichen Bestimmungsort neu zu liefern, die nach Gefahrenübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an (bei Stirnradflaschenzügen 2 Jahre).

6.3. Bei einer Rücksendung aufgrund einer Falschbestellung oder anderen nicht durch uns zu vertretenden Gründen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Warenwertes erhoben. Die Rücksendung hat in einwandfreiem und unbenutztem Zustand sowie in der Originalverpackung zu erfolgen. Die Kosten für den Rückversand trägt der Käufer.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch erst zukünftig entstehender Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde gegen diesen zustehen.

8. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

8.1. Erfüllungsort ist, auch bei Verkäufen frachtfrei oder fob, cif usw., Suhl.

8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Suhl.

8.3. Über das Vertragsverhältnis entscheidet Deutsches Recht.

9. TEILNICHTIGKEIT

9.1. Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.