Das Gabelzinkenschild gemäß StVZO § 30c (1) dient der sicheren Abdeckung der Gabelzinkenspitzen bei Leerfahrten im öffentlichen Verkehrsbereich. Die robuste Stahlblechkonstruktion mit integrierten Einfahrtaschen ermöglicht eine problemlose Aufnahme durch den Gabelstapler. Die rot-weiße Warnmarkierung sorgt für optimale Sichtbarkeit und zusätzliche Sicherheit. Standardmäßig ist das Schild für Zinkenlängen bis 1200 mm ausgelegt; bei längeren Zinken wird eine Längenangabe benötigt.
Hinweis der Berufsgenossenschaft BGHW: Werden Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, müssen die Zinken bei Leerfahrten abgedeckt werden.
| Typ | Ausführung | Maße (LxBxH) (mm) | Gewicht (kg) | Einfahrtaschen-Maße (A/B/C) (mm) |
|---|---|---|---|---|
| GZS | Stabile Stahlblechkonstruktion, rot-weiße Warnmarkierung | 200 × 995 × 110 | 5 | 280 / 160 / 40 |
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