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Prüfung und Betrieb

Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln: Fristen und Verantwortung

Sichtkontrolle und förmliche Prüfung unterscheiden, Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten und Ergebnisse dokumentieren.

Aktualisiert: 24.10.2026 Lesedauer: ca. 10 Minuten Fachredaktion: SHT Hebetechnik
Kurzantwort: Arbeitgeber müssen geeignete Prüfungen und Fristen aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Regelwerk festlegen. Eine Kontrolle vor jeder Verwendung erkennt offensichtliche Mängel; sie ersetzt nicht die wiederkehrende Prüfung durch eine dafür befähigte Person.

Kontrolle und Prüfung sind nicht dasselbe

Vor der Benutzung werden Arbeitsmittel auf sichtbare Mängel und die Funktion wesentlicher Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Dazu gehören zum Beispiel beschädigte Haken, fehlende Sicherungen, gerissene Nähte, unlesbare Kennzeichnungen oder auffällige Geräusche.

Eine förmliche Prüfung ermittelt den Istzustand, vergleicht ihn mit dem festgelegten Sollzustand und bewertet Abweichungen. Umfang, Verfahren und Qualifikation richten sich nach Arbeitsmittel und Gefährdung.

Prüfung vor der ersten Verwendung

Hängt die Sicherheit eines Arbeitsmittels von Montage oder Installation ab, verlangt § 14 BetrSichV eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung. Geprüft werden insbesondere ordnungsgemäße Montage, sichere Funktion und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Nach einem Standortwechsel kann erneut eine montageabhängige Prüfung erforderlich sein.

Wiederkehrende Prüfungen

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, werden in festgelegten Fristen wiederkehrend geprüft. Die TRBS 1201 nennt für Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und Tragmittel einen jährlichen Prüfabstand als bewährtes Beispiel. Das ist keine pauschale Verlängerungsgarantie: Mehrschichtbetrieb, Hitze, Chemikalien, Baustelleneinsatz oder häufige Volllast können kürzere Abstände verlangen.

Für Winden, Hub- und Zuggeräte sieht die DGUV Vorschrift 54 mindestens jährliche Prüfungen vor und verlangt bei Bedarf zusätzliche Zwischenprüfungen. Für bestimmte Krane enthält Anhang 3 der BetrSichV eigene Höchstfristen und Zuständigkeiten.

Prüfung nach Änderung oder besonderem Ereignis

Nach prüfpflichtigen Änderungen sowie nach Ereignissen mit möglicher schädigender Auswirkung ist vor der weiteren Verwendung eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Dazu können Überlastung, Unfall, Absturz einer Last, Kollision, längere Stillstandszeit oder eine sicherheitsrelevante Instandsetzung gehören.

Wer ist eine zur Prüfung befähigte Person?

Die TRBS 1203 verbindet drei Elemente: geeignete technische Qualifikation, praktische Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfaufgabe. Ein allgemeiner Lehrgang ohne passende Erfahrung reicht nicht automatisch für jede Prüfung. Bei bestimmten Kranprüfungen gelten zusätzliche Anforderungen an Prüfsachverständige.

Was dokumentiert werden muss

Prüfaufzeichnungen enthalten mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie die prüfende Person. Ergänzend sind Identifikation des Arbeitsmittels, Prüfgrundlagen, festgestellte Mängel, Maßnahmen und nächste Fälligkeit sinnvoll. Bei ortsveränderlich eingesetzten Arbeitsmitteln muss der Nachweis der letzten Prüfung am Einsatzort verfügbar sein.

Prüfkataster in der Praxis

  1. Jedes Arbeitsmittel eindeutig kennzeichnen.
  2. Herstellerunterlagen und Konformitätsdokumente zuordnen.
  3. Gefährdungen, Beanspruchung und Prüffrist festlegen.
  4. Kontrollen und Prüfungen mit Ergebnis dokumentieren.
  5. Mängel bis zur Freigabe gegen weitere Benutzung sichern.
  6. Nach Reparatur oder Änderung die nötige Folgeprüfung bestimmen.

SHT unterstützt bei Prüfung, Wartung und Reparatur. Für eine Anfrage über das Kontaktformular helfen Geräteliste, Typenschilder, letzte Prüfberichte und Einsatzbedingungen.

Häufige Fragen

Müssen Anschlagmittel immer jährlich geprüft werden?

Die Frist wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der schädigenden Einflüsse festgelegt. Die TRBS 1201 nennt für Anschlag- und Lastaufnahmemittel einen jährlichen Abstand als bewährtes Beispiel; bei hoher Beanspruchung können kürzere Fristen erforderlich sein.

Ersetzt die Sichtkontrolle vor Gebrauch die wiederkehrende Prüfung?

Nein. Die Kontrolle vor der Verwendung soll offensichtliche Mängel erkennen. Die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person ist eine eigenständige Betreiberpflicht.

Wer darf prüfen?

Die beauftragte Person muss die für die konkrete Prüfaufgabe erforderliche Berufsausbildung oder technische Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit besitzen. Für bestimmte Krane gelten zusätzliche Anforderungen.

Fachliche Grundlagen

Die redaktionelle Darstellung wurde eigenständig formuliert. Für die konkrete Anwendung gelten die aktuelle Fassung der Regelwerke sowie die Betriebsanleitung des jeweiligen Produkts.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine Auswahl- und Verständnishilfe. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung des Arbeitgebers noch Herstellerunterlagen, Prüfung oder anwendungsbezogene technische Auslegung.
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