Den Winkel richtig benennen
Im DGUV-Regelwerk ist der Neigungswinkel der Winkel zwischen einem Strang und der gedachten Senkrechten. Zwei gegenüberliegende Stränge mit jeweils 45 Grad Neigungswinkel bilden miteinander einen größeren Öffnungswinkel. Für die Tragfähigkeit ist die Darstellung auf Anhänger und Belastungstabelle maßgeblich.
Warum ein größerer Winkel mehr Kraft erzeugt
Der Strang trägt nur mit seinem vertikalen Kraftanteil zum Heben bei. Läuft er flacher, muss seine gesamte Zugkraft steigen, um denselben vertikalen Anteil bereitzustellen. Deshalb sinkt die zulässige Gesamtlast eines Gehänges in der Regel mit wachsendem Neigungswinkel.
Frei angeschlagene Ketten, Seile und Hebebänder dürfen einen Neigungswinkel von 60 Grad grundsätzlich nicht überschreiten. Schon darunter gelten je nach Winkelbereich unterschiedliche Tragfähigkeiten.
Der Schwerpunkt bestimmt die Lastanteile
Im stabilen Zustand befindet sich der Kranhaken über dem Schwerpunkt. Liegt dieser nicht in der geometrischen Mitte, übernimmt der näher am Schwerpunkt liegende Strang einen größeren Lastanteil. Unterschiedliche Anschlagpunkthöhen und ungleiche Stranglängen verstärken die Abweichung.
Warum vier Stränge nicht automatisch vierfach tragen
Bei einer steifen Last können Fertigungstoleranzen, Längenunterschiede oder geringe Höhenabweichungen dazu führen, dass einzelne Stränge zunächst lose bleiben. Nach DGUV dürfen beim mehrsträngigen Anschlagen grundsätzlich nur zwei Stränge als tragend angenommen werden, wenn eine gleichmäßige Verteilung auf weitere Stränge nicht sichergestellt ist.
Ausgleichswippen oder konstruktiv bestimmte Lastverteilungen können andere Ansätze erlauben. Das muss jedoch Teil der dokumentierten Auslegung sein.
Probehub ersetzt keine Dimensionierung
Ein bodennaher Probehub zeigt, ob die Last kippt, sich Teile verschieben oder Anschlagmittel ungünstig anliegen. Er beweist aber nicht, dass die rechnerischen Strangkräfte zulässig sind. Tragfähigkeitsanhänger, Lastfall und Anschlagpunkte müssen bereits vorher zusammenpassen.
Wann eine Traverse hilft
Eine Krantraverse kann Anschlagpunkte lotrechter anfahren, definierte Abstände schaffen oder seitliche Kräfte auf die Last reduzieren. Sie beseitigt jedoch keinen unbekannten Schwerpunkt. Auch Eigengewicht und konkrete Lastfälle der Traverse sind zu berücksichtigen.
Checkliste vor dem Hub
- Lastgewicht und Schwerpunkt bekannt?
- Anschlagpunkte für Richtung und Last geeignet?
- Stranglängen und Anschlaggeometrie passend?
- Tragfähigkeit für Anschlagart und Winkel abgelesen?
- Ungleichverteilung realistisch berücksichtigt?
- Last gegen Rutschen, Drehen oder Auseinanderfallen gesichert?
Geeignete Gehänge finden Sie unter Anschlagmittel. Für asymmetrische oder wechselnde Lastfälle sollte die Anfrage eine Skizze mit Schwerpunkt und Anschlagpunkten enthalten.
Häufige Fragen
Von welcher Linie wird der Neigungswinkel gemessen?
Der Neigungswinkel ist der Winkel zwischen dem Anschlagstrang und einer gedachten Senkrechten. Er darf nicht mit dem eingeschlossenen Winkel zwischen zwei Strängen verwechselt werden.
Warum steigt die Strangkraft bei flacheren Anschlagmitteln?
Je weiter der Strang von der Senkrechten abweicht, desto größer muss seine Zugkraft sein, um denselben vertikalen Lastanteil zu tragen.
Tragen bei einem Vierstranggehänge immer alle vier Stränge gleich?
Nein. Ohne konstruktive oder nachgewiesene gleichmäßige Verteilung dürfen bei einer steifen Last grundsätzlich nur zwei Stränge als tragend angenommen werden.
Fachliche Grundlagen
Die redaktionelle Darstellung wurde eigenständig formuliert. Für die konkrete Anwendung gelten die aktuelle Fassung der Regelwerke sowie die Betriebsanleitung des jeweiligen Produkts.