Artikelnr.: bs-4463-11-0000-1
Fasszange Typ LGZ 60
280,84 €* 236,00 € exkl. MwSt.
Inhalt: 1 Stück
Versandkostenfrei (D)
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Fasszange Typ LGZ 60
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Die Fasszange Typ LGZ 60 nimmt geeignete stehende 60-l-Stahl-Spundfässer, Stahl-Deckelfässer und Kunststoff-Deckelfässer auf. Mit 150 kg Tragfähigkeit und einem zulässigen Fassdurchmesser von 330 bis 450 mm ist sie für das innerbetriebliche Heben und Umsetzen passender Einzelgebinde vorgesehen. Die Zange ist lackiert in RAL 2000 Gelborange oder verzinkt erhältlich.
| Merkmal | LGZ 60 |
|---|---|
| geeignete Fassarten | stehende 60-l-Stahl-Spundfässer, Stahl-Deckelfässer und Kunststoff-Deckelfässer |
| Fassdurchmesser | 330–450 mm |
| Tragfähigkeit | 150 kg |
| Maße L × B × H | 555 × 150 × 325 mm |
| Eigengewicht | 4 kg |
| Oberfläche | lackiert, RAL 2000 Gelborange, oder verzinkt |
Die Volumenangabe allein genügt nicht. Vor dem Einsatz müssen Fassdurchmesser, Bauart und Zustand des Fassrandes beziehungsweise Deckels, Werkstoff und Gesamtgewicht geprüft werden. Das gefüllte Fass darf einschließlich Inhalt höchstens 150 kg wiegen und muss innerhalb des Greifbereichs von 330 bis 450 mm liegen. Stark verformte, korrodierte, beschädigte oder nicht eindeutig identifizierte Fässer dürfen nicht ohne gesonderte Beurteilung aufgenommen werden.
Beide Oberflächenvarianten besitzen laut Datenblatt dieselben Maße, dieselbe Tragfähigkeit und dasselbe Eigengewicht. Die Auswahl richtet sich nach Einsatzumgebung und betrieblichem Korrosionsschutz. Eine verzinkte Oberfläche ist keine pauschale Freigabe für aggressive Chemikalien oder besondere Ex-Bereiche.
Die obere Aufnahme muss geometrisch und hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit zum Kranhaken oder verwendeten Anschlagmittel passen. Soll die Fasszange mit einem Gabelstapler eingesetzt werden, ist ein dafür zugelassenes Anbau- beziehungsweise Lastaufnahmemittel erforderlich. Die Zange darf nicht improvisiert direkt an einer Gabelzinke angeschlagen werden. Resttragfähigkeit, Lastschwerpunkt und Freigaben des Staplerherstellers sind zu berücksichtigen.
Bei leicht brennbaren, ätzenden, giftigen oder anderweitig gefährlichen Inhalten muss verhindert werden, dass das Gebinde beim Aufnehmen, Transportieren oder Absetzen beschädigt wird. Abhängig von Gefährdungsbeurteilung und Fasszustand kann dafür ein geeignetes Transportgestell oder eine zusätzliche Rückhalteeinrichtung erforderlich sein.
Lastaufnahmemittel sind nach DGUV Regel 109-017 in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Je nach Nutzung und Umgebung können kürzere Fristen erforderlich sein.
Zum Aufnehmen, Wenden und horizontalen Transportieren geeigneter Stahlfässer steht die Fasswendezange Typ FWZ zur Verfügung. Weitere Lösungen finden Sie unter Fass-Handling.
Detaillierte Informationen zum Fasszange Typ LGZ 60 erhalten Sie jederzeit gern per Telefon oder E-Mail.
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